Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 16. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen zwischen Trockenbau Service Hoffmann - Markus Hoffmann, Mäuerachstraße 20b, 75181 Pforzheim (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Erfasst sind insbesondere Trockenbau einschließlich Verfugungsarbeiten (Fuger) und Kabelverlegearbeiten im Hochbau ohne Anschluss- und Endmontage, Hausmeisterdienste, Holz- und Bautenschutz mit Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden, Montage im Innenbereich sowie Rückbau- und Entrümpelungsarbeiten.
Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Ersteinschätzungen, Richtpreise und Angaben auf der Website sind unverbindlich. Ein verbindlicher Auftrag entsteht erst durch ein angenommenes Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine eindeutige Beauftragung durch den Auftraggeber in Textform.
Angebote beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Fotos, Maßen und den beim Ortstermin erkennbaren Gegebenheiten. Stellen sich verdeckte Mängel, abweichende Maße, Feuchtigkeit, ungeeignete Untergründe oder andere Erschwernisse heraus, kann der Leistungsumfang angepasst werden.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und nach den anerkannten Regeln des jeweiligen Gewerks aus. Geschuldet ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang.
Arbeiten an tragenden Bauteilen, statische Planungen, genehmigungspflichtige Leistungen, Elektroanschlüsse, Sanitäranschlüsse sowie Anschluss- und Endmontagen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und der Auftragnehmer sie ausführen darf. Kabelverlegearbeiten im Hochbau umfassen keine elektrische Anschlussarbeit.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche rechtzeitig zugänglich, geräumt und ausreichend geschützt sind. Er informiert den Auftragnehmer vor Beginn über bekannte Leitungen, Feuchtigkeit, Schadstoffe, empfindliche Oberflächen, Hausordnungen, Zufahrtsregeln und besondere Risiken.
Soweit für die Ausführung Strom, Wasser, Park- oder Lagerflächen, Schlüssel, Genehmigungen oder Abstimmungen mit Vermietern, Hausverwaltungen oder Nachbargewerken erforderlich sind, sorgt der Auftraggeber rechtzeitig für die notwendigen Voraussetzungen.
§ 5 Material, Untergründe und Vorleistungen
Materialien werden nach Vereinbarung vom Auftragnehmer gestellt oder vom Auftraggeber bereitgestellt. Vom Auftraggeber gestellte Materialien, Bauteile oder Vorleistungen müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet, vollständig und rechtzeitig verfügbar sein.
Für Mängel, Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus ungeeigneten Untergründen, verdeckten Schäden, fehlerhaften Vorleistungen, fehlenden Informationen oder vom Auftraggeber gestellten ungeeigneten Materialien entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern er diese Umstände nicht zu vertreten hat.
§ 6 Zusatzarbeiten und Änderungen
Änderungswünsche, zusätzliche Arbeiten, Erschwernisse oder Leistungen, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren, werden gesondert angeboten oder nach vorheriger Abstimmung abgerechnet. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf absehbare Mehrkosten hin, sobald diese erkennbar werden.
§ 7 Termine und Verzögerungen
Ausführungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, verspätete Materiallieferungen, nicht zugängliche Räume, verdeckte Schäden, Witterungseinflüsse bei betroffenen Arbeiten oder höhere Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 8 Abnahme, Vergütung und Zahlung
Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, sofern die Abnahme nach Art der Leistung nicht ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn Leistungen in abgeschlossenen Abschnitten erbracht werden.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Abschlagszahlungen oder Materialvorschüsse können bei größeren Aufträgen vereinbart werden. Preise verstehen sich in Euro. Ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird, richtet sich nach der jeweiligen Rechnung und den geltenden steuerlichen Vorgaben.
§ 9 Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen und dem Auftragnehmer eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben.
Kein Mangel liegt vor, wenn Abweichungen auf natürliche Materialeigenschaften, übliche handwerkliche Toleranzen, nachträgliche Eingriffe Dritter, unsachgemäße Nutzung, mangelnde Pflege oder vom Auftraggeber vorgegebene ungeeignete Ausführungen zurückzuführen sind.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 12 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird bereitgestellt, soweit sie für den konkreten Vertrag erforderlich ist.
Beginnt die Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer Widerrufsfrist, können Wertersatzpflichten nach den gesetzlichen Vorgaben entstehen. Bereits vollständig erbrachte Leistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Widerrufsrecht ausgenommen sein.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Anfrage, Angebotserstellung, Auftragsdurchführung, Abrechnung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Kontakt für rechtliche Fragen
Trockenbau Service Hoffmann - Markus Hoffmann
Mäuerachstraße 20b
75181 Pforzheim
Deutschland
E-Mail: info@ausbau-hoffmann.de
Telefon: +49 163 2440597